Die Richtlinie über unternehmerische Nachhaltigkeitspflichten (CSDDD) wurde am vergangenen Freitag im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt damit am 25.7. in Kraft. Die Richtlinie wird europäische Unternehmen dazu verpflichten, ihre Lieferketten auf fragwürdige Umwelt- und Arbeitspraktiken zu überprüfen.
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive wurde am 5.7. im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt tritt die Richtlinie in Kraft. Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie bis zum 26….